Vier Schritte zum Therapieplatz

Der Weg zur Therapie für gesetzlich versicherte Patienten beginnt immer mit der  sog. "Psychotherapeutischen Sprechstunde". Daran kann sich eine sogenannte Akuttherapie anschliessen, begrenzt auf 12 Sitzungen. Dann folgt die reguläre Therapie über bis zu maximal (ca.) zwei Jahre . Manchmal folgt anschließend noch eine Nachbetreuungszeit (Rezidivprophylaxe).


Informieren und Auswählen:

Lesen Sie hierzu die Hinweise: Therapeuten finden

Notwendigkeitsbescheinigung beschaffen

Diese bekommen Sie von einem niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung (PTV 11 Formular) nach der Psychotherapeutischen Sprechstunde

Nicht selten bekommen Patienten schon direkt einen THERAPIEPLATZ angeboten

Überlange Wartezeiten dokumentieren

  • Dokumentieren Sie fünf Absagen von kassenzugelassenen Therapeuten mit einer Wartezeit > 3 Monate
  • Finden Sie einen Platz in einer Privatpraxis, die mit der Kostenerstattung arbeitet
  • Beantragen Sie die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse mit den Formularen

Dies wird je nach Kasse und Region nicht selten sofort genehmigt und Sie haben einen THERAPIEPLATZ

Widerspruch einlegen

  • Sie müssen fristgemäß Widerspruch einlegen und manchmal lenkt die Kasse ein, oder:
  • Sie beauftragen einen Rechtsanwalt für Sozialrecht und drohen mit einer Klage nach SGB V, § 13 Satz 3)

Sie haben einen einklagbaren Rechtsanspruch auf einen THERAPIEPLATZ!