Vier Schritte zum Therapieplatz
Der Weg zur Therapie für gesetzlich versicherte Patienten beginnt immer mit der sog. "Psychotherapeutischen Sprechstunde". Wenn Therapeut:in und Patient:in gemeinsam eine Zusammenarbeit beschließen, folgt eine sogenannte Kurzzeittherapie begrenzt auf 12 Sitzungen. Dann kann eine zweite Kurzzeittherapie mit 12 Sitzungen und schließlich eine Langzeittherapie mit 36 Sitzungen folgen (insgesamt 60 Sitzungen). Dabei werden zum Abschluss der Therapie Sitzungen zur Nachbetreuung eingeplant (Rezidivprophylaxe).

Informieren und Auswählen
- Psychotherapeutische Therapieverfahren kennenlernen
- Die eigenen Problemgebiete verstehen
- Eigene Liste von geeigneten Therapeutinnen und Therapeuten zusammenstellen
Lesen Sie hierzu die Hinweise: Therapeuten finden

Praxen kontaktieren
- Telefonieren Sie Ihre persönliche Liste von Wunsch-Therapeutinnen und Therapeuten ab
- Sprechstunden Termine vermittelt zum Beispiel die Kassenärztliche Vereinigung Ihres Bundeslandes
- Oder die Terminservicestelle über 116117 (bundesweit rund um die Uhr - ohne Vorwahl)
- Ihre Krankenkasse kann Sie zusätzlich bei der Suche unterstützen

Psychotherapeutische Sprechstunden wahrnehmen
- Nach dieser können die niedergelassene Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung eine Notwendigkeitsbescheinigung (PTV11) ausstellen
- Oder Ihnen kann möglicherweise ein Therapieplatz angeboten werden

Überlange Wartezeiten dokumentieren
- Infromieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen für die Einleitung eines Kostenerstattungsverfahrens
- Dokumentieren Sie die Absagen von kassenzugelassenen Therapeuten mit einer Wartezeit > 3 Monate
- Finden Sie einen Platz in einer Privatpraxis, die mit der Kostenerstattung arbeitet
- Beantragen Sie die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse mit den Formularen
Dies wird je nach Kasse und Region nicht selten sofort genehmigt und Sie haben einen THERAPIEPLATZ