
Frau
Susann Liman
Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin
Berrenratherstr. 188c
·
50937
Köln
Therapeuten kontaktieren
Persönliches Profil
In unserer Praxis können wir Gesetzlichversicherte im Kostenerstattungsverfahren, Privatversicherte bzw. Beihilfe und Selbstzahler behandeln. Die Gebühren der Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlichversichert
Sind Sie gesetzlich versichert, muss die Psychotherapie im Rahmen eines so genannten Kostenerstattungsverfahren abgerechnet werden, da die Kassensitze für eine direkte Abrechnung in Köln beschränkt sind. Da Ihr Kind oder Sie aber nach § 13 Absatz 3 SGB V ein Recht auf eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung haben, können wir nach einigen Extra-Schritten auch Gesetzlichversicherte behandeln. Bei Kinder und Jugendlichen gelten Wartezeiten auf einen Therapieplatz von mehr als 6 Wochen als nicht zumutbar.
Informationen dazu finden Sie auch auf dem Flyer der Bundespsychotherapeutenkammer HIER (http://www.bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf)
Wir unterstützen Sie in diesem Antragsverfahren gerne!
Gesetzlichversichert
Sind Sie gesetzlich versichert, muss die Psychotherapie im Rahmen eines so genannten Kostenerstattungsverfahren abgerechnet werden, da die Kassensitze für eine direkte Abrechnung in Köln beschränkt sind. Da Ihr Kind oder Sie aber nach § 13 Absatz 3 SGB V ein Recht auf eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung haben, können wir nach einigen Extra-Schritten auch Gesetzlichversicherte behandeln. Bei Kinder und Jugendlichen gelten Wartezeiten auf einen Therapieplatz von mehr als 6 Wochen als nicht zumutbar.
Informationen dazu finden Sie auch auf dem Flyer der Bundespsychotherapeutenkammer HIER (http://www.bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf)
Wir unterstützen Sie in diesem Antragsverfahren gerne!
Verfahren
- Entspannungsverfahren
- Gruppentherapie
- Verhaltenstherapie
Personenkreis
- Kinder
- Jugendliche
- Familien
Kostenträger
- Privatkassen und Selbstzahler
Letzte Änderung am:
27.06.2018