Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung vom 22.03.2026

Mit der Petition wird gefordert, gesetzgeberisch zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, damit Vergütungsanpassungen für psychotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu einer Verschlechterung der Versorgung führen. Ziel ist eine bedarfsgerechte und wirtschaftlich tragfähige psychotherapeutische Versorgung.

Die ambulante psychotherapeutische Versorgung ist seit Jahren durch hohe Nachfrage und lange Wartezeiten belastet. Eine strukturell unzureichende Vergütung kann die wirtschaftliche Grundlage psychotherapeutischer Praxen schwächen und das Behandlungsangebot weiter reduzieren. Dadurch drohen längere Wartezeiten und ein erschwerter Zugang zur Therapie.

Auch aus Patientensicht ist die Situation kritisch. Viele Betroffene finden erst nach langer Suche einen Therapieplatz, was die bereits heute bestehenden Kapazitätsgrenzen verdeutlicht.

Der Gesetzgeber trägt eine Verantwortung für die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung. Grundlage hierfür sind insbesondere § 27 und § 75 SGB V sowie die staatliche Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz. Der Deutsche Bundestag sollte daher prüfen, ob die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ausreichend sind, um negative Auswirkungen von Vergütungsanpassungen auf die psychotherapeutische Versorgung zu verhindern.

 

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