Welche Berufsgruppen dürfen Psychotherapie ausüben?
Die folgenden Absätze beziehen sich auf die Situation in der Bundesrepublik Deutschland.
Psychologische/r Psychotherapeut/in:
Die Berufsbezeichnung „psychologischer Psychotherapeut/in“ tragen diejenigen Psychologen, die ein 5-jähriges Diplom- oder Masterstudium im Fach Psychologie sowie eine mindestens 3-jährige Vollzeitausbildung oder eine mindestens 5-jährige Teilzeitausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) abgeschlossen und die Berechtigung zur eigenständigen Durchführung von Psychotherapie (Approbation) erworben haben. Psychologen, die nach dem Studium keine weiterführende Ausbildung gemacht haben, sind nicht zur Behandlung von Patienten berechtigt. Sie sind aber zum Beispiel in der Wirtschaft, im Personalbereich von Unternehmen, oder in Beratungsstellen tätig.
Ärztliche/r Psychotherapeut/in:
Ärztliche/r Psychotherapeut/in darf sich nennen, wer nach einem abgeschlossenen Medizinstudium eine mindestens 5-jährige Weiterbildung zum Facharzt für Psychotherapie und Psychiatrie bzw. zum Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie absolviert hat. Auch Ärzte, die nach ihrem Facharzt-Abschluss eine Zusatz-Weiterbildung in „Psychotherapie“ bzw. „fachgebundener Psychotherapie“ mit dem Schwerpunkt „Verhaltenstherapie“ oder „psychodynamische/tiefenpsychologische Therapie“ oder eine Zusatz-Weiterbildung in „Psychoanalyse“ gemacht haben, dürfen Psychotherapie anbieten. Diese Zusatz-Weiterbildungen sind kürzer und weniger umfangreich als die Facharzt-Weiterbildungen im Bereich Psychotherapie.
Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut/in:
Hochschulabsolventen mit einem Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik, die später psychotherapeutisch mit Kindern und Jugendlichen arbeiten möchten, durchlaufen nach dem Studium eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Diese dauert wiederum 3 bis 5 Jahre und berechtigt, nach erworbener Approbation, zur Therapie von jungen Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Ebenfalls berechtigt zur Therapie von Kindern und Jugendlichen sind Ärzte, die nach dem Medizinstudium eine Facharzt-Ausbildung in Kinder- und Jugendlichen-Psychiatrie und -psychotherapie absolviert haben.
Psychiater/innen:
Psychiater/innen sind studierte Mediziner mit einer Facharzt-Ausbildung für Psychiatrie und Psychotherapie. Ein Psychiater darf seine Patienten nicht nur psychotherapeutisch, sondern, falls notwendig, auch medikamentös behandeln.
Neurologe/in:
Die Neurologie befasst sich im Allgemeinen eher mit körperlichen Störungen des Gehirns, des Rückenmarks, der Nerven sowie der Muskulatur und weniger mit seelischen Erkrankungen. Neurologe ist, wer sich nach dem Medizinstudium zum „Facharzt für Neurologie“ weiterbilden lässt.
Im Unterschied zu den Ärztlichen Psychotherapeuten, den Psychiatern und den Neurologen können Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten keine Medikamente verschreiben und auch nicht krankschreiben!
Heilpraktiker/in für Psychotherapie:
Neben den vorangegangenen Berufsgruppen sind auch einige Heilpraktiker dazu befugt, Psychotherapie auszuüben. Hierfür bedarf es der staatlichen Erlaubnis durch die zuständige Landesbehörde. Voraussetzungen für die Erlaubnis sind mindestens ein Hauptschulabschluss, die Vollendung des 24. Lebensjahres sowie die körperliche und geistige Eignung für den Beruf, die durch ein ärztliches Attest und ein polizeiliches Führungszeugnis nachzuweisen sind. Nach einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung, die Fragen zum Basiswissen hinsichtlich psychischer Krankheiten, Persönlichkeitsstörungen, Diagnostik, Rechts- und Berufskunde sowie Therapieformen enthalten, dürfen die Absolventen Psychotherapie im Sinne des Heilpraktiker-Gesetzes anbieten. Diese Leistungen werden von einigen privaten, nicht jedoch von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Aufgrund der großen Nachfrage nach Psychotherapie in der Bevölkerung haben die Gesundheitsämter die Anforderungen bei der Heilpraktikerprüfung für das Gebiet der Psychotherapie verschärft. Trotzdem ist die Ausbildung eines Heilpraktikers für Psychotherapie üblicherweise nicht mit einem Hochschulstudium und nachfolgender Fachausbildung zu vergleichen. Studierte Psychologen können die Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie durch ein vereinfachtes Verfahren erlangen. Da es somit unter Heilpraktikern große Unterschiede im Umfang der Ausbildung gibt, ist es ratsam, sich genau über die absolvierte Ausbildung des Anbieters zu informieren, bevor Sie sich in Therapie begeben.
Da in diesem Portal nur die wissenschaftlich fundierte Psychotherapie besprochen wird, sind nur approbierte Psychotherapeuten aufgelistet. Deshalb sind hier sog. Coaches, Lebensberater und psychologische Berater (kein geschützter Begriff!) nicht erfasst.