Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte

Normalerweise hat jeder gesetzlich Versicherte Anspruch auf ärztliche und oder psychotherapeutische Leistungen In der Praxis zeigt sich, das Termine, sowohl z.B. bei Augenärzten oder Orthopäden wie auch ganz besonders bei Psychotherapeuten, nur mit sehr langen Wartezeiten zu erhalten sind. Wenn diese Wartezeiten unzumutbar lange sind, dann darf ein Patient sich die benötigte Leistung auch privat verschaffen und eine Kostenerstattung von der gesetzlichen Krankenkasse verlangen.

Wer also seit Monaten vergeblich versucht, eine nachweislich dringend benötigte Psychotherapie zu bekommen, kann die sogenannte Kostenerstattung bei seiner Krankenkasse beantragen. Der Patient wendet sich dann an eine Psychologische Psychotherapeutin, die diese Therapie durchführen kann und eben zeitnah einen Therapieplatz anbietet. Beachten Sie aber: Das muss dann genau die gleiche Leistung sein, die die Krankenkasse auch sonst bezahlen würde. Die Kostenerstattung ist also kein Weg zur Alternativ-Medizin! Sie, der Patient, bezahlen zunächst selbst und bekommen die Kosten von der Krankenkasse erstattet. Das funktioniert aber nur nach einem vorherigen Antrag. In jedem Fall muss derjenige, der die ehandlung durchführt genauso qualifiziert sein, wie jemand, der über eine Kassenzulassung verfügt.

Kostenerstattung - politischer und historischer Hintergrund

In den Jahren, bevor durch das Psychotherapeutengesetz die Psychologen zu (staatlich approbierten) Psychologischen Psychotherapeuten wurden, war die Kostenerstattung für die Patienten häufig ein notwendiger Weg, um überhaupt Psychotherapie zu erhalten. Wegen des Konflikts mit den damals schon kassenzugelassenen ärztlichen Psychotherapeuten wurde 1999 das Psychotherapeutengesetz erlassen. Die gesetzliche Vorschrift (§13 SGV V), die die Rechtsgrundlage für die Kostenerstattung ist, ist bestehen geblieben. Diese Rechtsgrundlage wurde aber lange Zeit von den Kassen nicht mehr angewandt, weil einfach behauptet wurde, es gäbe genug zugelassene Psychotherapeuten und die Wartezeiten seien zumutbar. Weil in den vergangenen Jahren immer mehr Menschen unter stressbedingten Problemen leiden und gleichzeitig auch immer mehr Menschen Psychotherapie als einen Weg zu Überwindung emotionaler oder psychosomatischer Probleme auffassen, stieg die Nachfrage nach Psychotherapie immer mehr an und die Wartezeiten auf einen Therapieplatz wurden immer länger. In manchen Teilen Deutschlands ist es fast unmöglich einen Therapieplatz zu bekommen. Aufgrund der Beschwerden der Patienten haben Krankenkassen dann wieder Kostenerstattungen genehmigt.

Die Kostenerstattung ist keine Kulanzleistung, sondern Ihr verbrieftes Recht!

Im Bereich der Psychotherapie bedeutet dies, dass potentielle Patienten sich auch an solche Psychologischen Psychotherapeuten wenden können, die zwar eine Approbation, aber keine Kassenzulassung haben. In jedem Fall müssen die Kollegen in einer Praxis niedergelassen sein (d.h. keine Wohnzimmerpraxis). Wenn Sie also in unserem Adressverzeichnis bei einem Kollegen den Eintrag „Kassenzulassung" sehen, dann brauchen Sie nur Ihre Versichertenkarte mitzubringen. Falls dort dieser Vermerk nicht steht, kann es wohl sein, dass Sie viel eher einen Termin und dann auch einen Therapieplatz angeboten bekommen, aber Sie sollten im telefonischen Erstkontakt genau nachfragen, wie es mit den Kosten für das Erstgespräch aussieht.

Gegenwärtig (April 2017) wird von den Krankenkassen erwartet, dass die Patienten mehrere kassenzugelassene Therapeuten anrufen (üblicherweise 3–5 Kollegen) und die Information einholen, wie lange die aktuellen Wartezeiten sind. Wenn Sie dann gegenüber der Kasse in einem Brief darlegen, dass die Wartezeiten mehr als drei Monate oder sogar mehr betragen, dann wird die Kasse den beigefügten Antrag des Therapeuten bearbeiten. Außerdem müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung (z.B. vom Hausarzt) beibringen, die die dringliche Notwendigkeit der Behandlung attestiert. Rechnen Sie damit, dass dies nicht so einfach genehmigt wird, sondern dass Sie einen Widerspruch einlegen müssen.

Die Kostenerstattung ist ein im Sozialgesetzbuch verankertes Recht eines jeden gesetzlich Versicherten, aber die Gewährung dieses Rechts ist stark politisch beeinflusst. Die politische Haltung des Vorstandes einer Krankenkasse ändert sich von Zeit zu Zeit und damit die Anweisungen, die den zuständigen Sachbearbeitern gegeben werden. Auch haben die jeweiligen Sachbearbeiter einen eigenständigen Ermessensspielraum. Hier sind Hartnäckigkeit und ein Durchhaltevermögen gefragt, denn der Weg über die Sozialgerichte ist sehr lang und sehr aufwändig.