Soziale Probleme, wie Mobbing, (drohende) Arbeitslosigkeit, Geldsorgen usw.

In den letzten Jahren beobachten die Krankenkassen einen dramatischen Anstieg an Krankschreibungen wegen Depressionen, Burn-out und Mobbing. Als wichtigste Ursache muss der zunehmend hohe Leistungsdruck in der Arbeitswelt und eine zunehmende (subjektive) Bedrohung durch Jobverlust, sozialem Abstieg und Armut gesehen werden. Scheidung und Vereinsamung im Alter verstärken diese Belastungsfaktoren. Anhaltende Arbeitslosigkeit oder eine unverschuldete Kündigung können Ängste bzw. Depressionen auslösen. Dieser erlebte Druck führt zu aggressivem Umgang miteinander, zu Misstrauen, Intoleranz und nicht selten zu Mobbing.

Diese Probleme sind so gravierend geworden, dass es größeren Industrieunternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen notwendig erschien, besondere Beratungsstellen für ihre Mitarbeiter einzurichten. Psychotherapie kann hier nur wenig helfen, weil die Therapeuten für eine Beratung der sozialen und juristischen Probleme nicht ausgebildet sind. Arbeitslosigkeit, allgemeine Angst vor Stellenabbau und wirtschaftlichem Abschwung können Menschen belasten. Soziale Probleme können unter Umständen zum Ausbruch einer depressiven oder ängstlichen Störung beitragen.

Innerpsychische Faktoren entscheiden

Für die Psychotherapie ist hier aber von entscheidender Bedeutung, welchen Anteil die innerpsychischen Faktoren des Betroffenen dabei spielen. Dies ist nicht immer leicht zu beurteilen. Man muss sich auch die Frage stellen, ob man in dem zeitlichen und wirtschaftlichen Rahmen, in dem sich eine Psychotherapie abspielt, mit vertretbarem Aufwand Ergebnisse erreicht, die den Einsatz rechtfertigen.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, einmal auf die Problematik des Krankheitsbegriff ist in der Psychotherapie einzugehen. Der durchschnittliche Bürger, der in unserem Sozialstaat aufgewachsen ist, geht davon aus, dass er, wann immer er sich krank fühlt, kostenlos schnell und kompetente Hilfe erwarten darf.

Während dies mit zunehmenden Einschränkungen im Bereich der somatischen Gesundheitspflege noch zutrifft, hat der Gesetzgeber für die Psychotherapie etliche Einschränkungen festgelegt, die in den so genannten Psychotherapie - Richtlinien genaustens beschrieben worden sind. Darin wurde festgelegt, dass die Frage einer Behandlungsbedürftigkeit von Psychotherapie mit Psychotherapie davon abhängig ist, dass die Behandlung (die dann von den Krankenkassen bezahlt werden soll) ausschließlich der Behandlung einer Erkrankung bedienen darf, welche auf seelisch - psychologischen Ursachen beruht.

Ungelöste Probleme

Diese Festlegung machte zwar vordergründig Sinn, beinhaltet aber eine Vielzahl von Problemen.

  • Wie soll nun mit den Menschen verfahren werden, die auf Grund der oben angeführten sozialen Probleme psychische Schwierigkeiten bekommen?
  • Sind sie im Sinne der Richtlinien krank oder haben sie soziale Probleme?
  • Wie ist der Umstand zu bewerten, dass Menschen mit psychischen Problemen (Alkoholismus, Depressionen, Persönlichkeitsstörungen, etc.) viel häufiger auch soziale und wirtschaftliche Probleme bekommen?

Die Psychotherapie, welche über die gesetzlichen wie auch die privaten Kranken Kassen bezahlt werden soll, ist genehmigungspflichtig. Dies bedeutet konkret, dass alle Behandlungen vor ihrer Durchführung von den Krankenkassen genehmigt werden müssen. Dazu wird das so genannte Gutachterverfahren durchgeführt. Dabei muss der behandelnde Therapeut einen Bericht mit Behandlungsplan, Diagnose, Prognose und den Therapiezielen bei der Krankenkasse einreichen. Dieser anonymisierte Bericht wird von einem externen Gutachter, ebenfalls einem erfahrenen Psychotherapeuten, beurteilt.

Auch dieses Verfahren wird in Fachkreisen sehr intensiv (Siehe z.B. Koehlke, 2000) und vor allem kontrovers diskutiert.