Gesetzliche Krankenkassen

Alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse, d.h. Ortskrankenkasse, Betriebskrankenkassen, Ersatzkassen und Angehörigen der Post, der Polizei etc. erhalten eine volle Übernahme (= keinerlei Eigenanteile!) der Behandlungskosten für Psychotherapie. Voraussetzung ist die vorherige Genehmigung der Therapie durch die Kasse. Den dazu notwendigen Antrag stellen Patient und Therapeut gemeinsam.

Zunächst suchen Sie einen Therapeuten, der Ihnen eine Aufnahme in naher Zukunft in Aussicht stellt. Nur ein Erstgespräch nützt Ihnen wenig, Sie brauchen eine Zusage für eine Aufnahme. Lesen Sie auch zum Thema: Freie Therapieplätze.

Im Erstgespräch klären Sie für sich selbst und mit dem Therapeuten, ob Sie mit Ihren Themen und Problemen dort gut aufgehoben sind und ob Sie eine gemeinsame Zeit für regelmäßige Termine finden. Für die Klärung dieser Frage können bis zu fünf sog. Probatorische Sitzungen (= Probestunden) abgehalten werden.

Anschließend muss ein Antrag bei der Kasse eingereicht werden. Die Formalitäten erledigt Ihr Therapeut. Sie müssen lediglich über einen Arzt Ihres Vertrauens (Hausarzt, Internist, Frauenarzt etc.) einen sog. Konsiliarbericht beschaffen. Dazu benötigen Sie ein besonderes Formular, welches Ihnen Ihr Therapeut gibt.