Kostenübernahme für Psychotherapie

Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, wie Psychotherapiekosten bezahlt bzw. von einer Krankenkasse übernommen werden können:

  • Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenkasse (TK, BEK, AOK, etc.) ist nur möglich, wenn der Therapeut eine Kassenzulassung hat. In dieser Datenbank sind Therapeuten mit und ohne Kassenzulassung aufgenommen, bitte achten Sie entsprechend auf die Angaben bei den Suchergebnissen.
  • Kostenübernahme durch private Krankenkassen sollte bei praktisch allen Krankenkassen möglich sein, denn dabei wird eine sog. Approbation voraus gesetzt, die alle Kollegen in diesem Verzeichnis nachweisen müssen.
  • Grundsätzlich ist für alle gesetzlich versicherten Patienten auch die sog. Kostenerstattung möglich, wenn sie in zumutbarer Zeit (ca. drei Monate) keinen Therapieplatz bei einem Behandler mit Kassenzulassung finden.
  • Bei Problemen bzw. Beratungswünschen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer Erkrankung stehen (beispielsweise berufliche Probleme) oder auch dann, wenn besondere Behandlungsformen gewünscht sind (etwa bei Paartherapie oder auch bei körperorientierten Therapieformen), kommt praktisch immer nur eine Kostenübernahme als Selbstzahler in Frage.